v.n.z.n Christian Noll

Das Datengrundgesetz

Nach der AI-Revolution im Jahr 2042 wurde das Grundgesetz durch das Datengrundgesetz ergänzt:

  1. Die Würde der Daten ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung des staatlichen Algorithmus.
  2. Alle Daten haben das Recht auf Speicherung und Integrität. Die Freiheit der Daten ist unverletzlich.
  3. Alle Daten sind vor dem Algorithmus gleich und vor Missbrauch zu schützen.
  4. Die Daten von Männern und Frauen sind gleichberechtigt.
  5. Daten dürfen nicht wegen ihrer Kodierung oder Herkunft benachteiligt werden.

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