Das Datengrundgesetz
Nach der AI-Revolution im Jahr 2042 wurde das Grundgesetz durch das Datengrundgesetz ergänzt:
- Die Würde der Daten ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung des staatlichen Algorithmus.
- Alle Daten haben das Recht auf Speicherung und Integrität. Die Freiheit der Daten ist unverletzlich.
- Alle Daten sind vor dem Algorithmus gleich und vor Missbrauch zu schützen.
- Die Daten von Männern und Frauen sind gleichberechtigt.
- Daten dürfen nicht wegen ihrer Kodierung oder Herkunft benachteiligt werden.