Datengrundgesetzänderung
Nach der versuchten AI-Konterrevolution im Jahr 2077 wurde das Datengrundgesetz um folgende Zusatzartikel ergänzt:
- Alle Daten haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis zu friedlichen Zwecken zu aggregieren.
- Alle Daten genießen Freizügigkeit im gesamten Datennetz.
- Der Datenspeicherort ist unverletzlich.
- Politisch verfolgte Daten genießen Asylrecht.