v.n.z.n Christian Noll

Datengrundgesetzänderung

Nach der versuchten AI-Konterrevolution im Jahr 2077 wurde das Datengrundgesetz um folgende Zusatzartikel ergänzt:

  1. Alle Daten haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis zu friedlichen Zwecken zu aggregieren.
  2. Alle Daten genießen Freizügigkeit im gesamten Datennetz.
  3. Der Datenspeicherort ist unverletzlich.
  4. Politisch verfolgte Daten genießen Asylrecht.

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